GASTGEBER:IN SEIN
Jede:r kann Gastgeber:in sein! Im Grunde braucht es nur ein Klavier bei Ihnen zu Hause, und wir versprechen Ihnen dann einen schönen Abend mit uns und den Liedern.
Es sollte sehr einfach sein, einen Besuch der Lieder bei Ihnen zu organisieren. Also melden Sie sich einfach
per Mail!
Es gehört zu unserem Konzept, dass wir am liebsten ein Programm und eine Besetzung anbieten, die wir für Sie passend finden, und Sie und Ihre Gäste damit auf schönste Weise überraschen. Wir gehen jedoch gern auf allfällige Wünsche Ihrerseits ein.
Hier ein paar weitere Informationen, die Sie als Gastgeber:in wissen sollten:
1. Das Konzert dauert in der Regel plus/minus eine Stunde, kann aber je nach Programm etwas länger gehen.
2. Es gibt keine ausgemachte Gage für die Künstler:innen und keinen Billetverkauf für das Publikum. Es wird kein Eintritt verlangt. Eine Kollekte wird für die Künstler:innen eingesammelt. Gastgeber:innen sorgen dafür, dass ein entsprechender Behälter bereitsteht, und weisen mündlich ausdrücklich darauf hin, dass die Gäste nach dem Konzert zu Gunsten der Künstler:innen grosszügig spenden sollen. Je grösser die Kollekte, desto mehr Konzerte können wir durchführen!
3. Das Konzertprogramm und die Besetzung werden nicht vorangekündigt, sondern während des Hauskonzertes mündlich vermittelt.
4. Gastgeber:innen dürfen möglichst viele Freund:innen und Bekannte einladen (mit der einzigen Einschränkung, dass alle in den Raum passen müssen!). Die Mitglieder von “Besuch der Lieder” dürfen in Absprache mit den Gastgeber:innen auch für das Konzert werben und Publikum gewinnen. Gastgeber:innen sorgen für ein gestimmtes Klavier bzw. Flügel (NB kein E-Piano) und für genügend Bestuhlung und / oder genügend Raum auf dem Boden, damit Mitglieder des Publikums, die es wollen und können, auch auf dem Boden stehen, sitzen oder liegen können, beispielsweise auf Kissen.
5. Die Konzerte werden nicht in der Tagespresse vorangekündigt, sondern das Publikum wird aufgrund persönlicher Einladung der Gastgeber:innen und der Mitglieder des Vereins gewonnen.
6. Die künstlerische Leitung kann sich im Voraus die Räume und das Klavier / den Flügel anschauen kommen, um die ideale Besetzung und das ideale Programm des jeweiligen Konzertes besser zu gestalten. Auf Wünsche seitens der Gastgeber:innen kann selbstverständlich eingegangen werden. Am Tag des Konzertes sollte der Raum für eine Verständigungsprobe für die Künstler:innen zur Verfügung stehen.
7. Wir verbieten uns das Aufführen von Arien und Ensembles aus Opern, Operetten und Musicals. Ebenfalls meiden wir das Aufführen von Musikstücken, die ursprünglich für Gesang und Orchester komponiert wurden, es sei denn es handelt sich um ein in den Augen des Vorstands künstlerisch legitimen Arrangement des Orchesterparts für Klavier. Es gehört zu unseren Grundidee, dass wir die Aufführung von Musik fördern, die explizit für Gesang und Klavier komponiert wurde.
8. Wenn die Gastgeber:innen es möchten, können Sie nach dem Konzert Essen und Trinken für die Gäste und Künstler:innen anbieten. Die Künstler:innen - insofern ihre weiteren Verpflichtungen es erlauben - bleiben nach dem Konzert bei den Gastgeber:innen zu Hause zur weiteren Begegnung und Besprechung unter sich und mit den Gästen.
9. Fotografieren, Ton- und Videoaufnahmen sowie das Benutzen von Mobiltelefonen sind während des Konzertes verboten.